Pflegeservice Bayern
Ein Beratungsangebot der
gesetzlichen Pflegekassen in Bayern

Lesezeit: 1 Minute 

Wissenswertes rund um das Thema Pflegebett

Ein Pflegebett bietet viele Vorteile im Alltag, es kann Pflegebedürftigen zu mehr Selbstständigkeit verhelfen oder die Pflege erleichtern. Wie Sie an ein Pflegebett für sich oder Ihren Pflegebedürftigen kommen und was Sie sonst noch zum Thema wissen müssen, haben wir Ihnen in diesem Artikel zusammengestellt.

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Was ist ein Pflegebett?

Ein Pflegebett soll durch besondere Vorrichtungen die Selbständigkeit des Pflegebedürftigen unterstützen oder die Pflege erleichtern. Besondere Vorrichtungen, die im Bettsystem integriert sind wie z. B. die elektrische Einstellung des Neigungswinkels und Verstellbarkeit der Liegefläche ermöglichen der Pflegeperson bei pflegerischen Tätigkeiten kraftsparend und ergonomisch zu arbeiten.

 

Voraussetzungen für ein Pflegebett

  • vorhandenes Bett ist für eine erforderliche Umrüstung nicht geeignet
  • Umrüstung reicht nicht aus und es besteht pflegerische Indikation
  • Pflegebedürftige Person hält sich aufgrund der Schwere der Pflegebedürftigkeit auch tagsüber überwiegend im Bett auf und muss darin gepflegt werden
  • Gesundheitsschutz der Pflegeperson, wenn Überforderung des Pflegenden oder des Pflegebedürftigen dadurch verhindert wird
  • wenn dem Pflegebedürftigen dadurch die ständige Liegeposition erträglicher gemacht werden kann und das Entstehen von Nachfolgeschäden durch Lagerungsmöglichkeit und Druckentlastung vermieden werden kann

 

Wer verordnet bzw. empfiehlt ein Pflegebett?

  • Ärztliches Personal oder Pflegefachkraft in der Klinik (Entlassmanagement)
  • Pflegefachkräfte eines Pflegedienstes
  • Bei der Begutachtung eines Pflegegrades kann eine Empfehlung für ein Pflegehilfsmittel ausgesprochen werden, dies gilt als Antrag

 

Woher weiß ich welches Produkt das richtige ist?

Gemäß § 127 SGB V hat der Leistungserbringer eine Verpflichtung gegenüber der pflegebedürftigen Person, diese persönlich zu beraten. Auf Wunsch kann dies auch in den Wohnräumen stattfinden. Bei einer Beratung wird dann nicht nur auf das passende Pflegebett eingegangen, Sie werden zudem über die Kosten aufgeklärt und erhalten einen Überblick über mehrkostenfreie alternative Hilfsmittel, die für Ihren persönlichen Fall geeignet sind.

 

 Was tun bei Ablehnung?

  • Falls nicht in schriftlicher Form erfolgt, lassen Sie sich die Gründe für die Ablehnung nennen
  • Sie haben vier Wochen Zeit einen Widerspruch einzulegen
  • Bitten Sie die Person, die die Verordnung ausgestellt hat um Mithilfe bei der Begründung des Widerspruchs

Sollten die Voraussetzungen für die Beantragung des gewünschten Hilfs-/Pflegehilfsmittels nicht erfüllt sein, gibt es alternative Versorgungsmöglichkeiten, sogenannte „Bettzurichtungen“, diese können ein handelsübliches Bett ergänzen und somit zu ähnlichen Entlastungsfunktionen bei der Pflege beitragen. Lassen Sie sich dazu vom Leistungserbringer beraten.

 

Wir vom Pflegeservice Bayern klären gerne Ihren offenen Fragen mit Ihnen. Sie erreichen uns telefonisch von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr unter der kostenfreien Rufnummer 0800 772 1111.

 



(21.12.2022) Pflegeservice-Bayern

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